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Rescue Surgery – Korrektureingriffe

Die Korrektur unbefriedigender Resultate ist in vielen Fällen nicht nur technisch, sondern auch strategisch anspruchsvoll. Der Verlauf von Narben sowie Veränderungen der oberflächlichen und tiefen Anatomie verhindern oft, dass übliche Standardtechniken eingesetzt werden können. So ist beim Chirurgen nicht nur ein breites Wissen und grosse Erfahrung mit verschiedenen Techniken, sondern auch planerische Kreativität gefragt. Wichtig ist auch, dass die Erwartungen an eine Korrektur realistisch sind: Eine Wiederherstellung der ursprünglichen Situation, wie sie vor der ursprünglichen Operation war, ist nie möglich. Das chirurgische Ziel kann lediglich sein, die aktuelle Situation so weit wie möglich zu verbessern.

Probleme, die oft einen Korrekturwunsch hervorrufen 
  • Unschöne Narben
  • Kontur- oder Formunregelmässigkeiten nach:
    • Bauchoperationen
    • Unfallchirurgischen Operationen
    • Tumoroperationen
    • ästhetischen Eingriffen wie Straffungen (Gesicht, Bauch, Arme, Oberschenkel), Liposuktion etc.
    • kosmetischen Behandlungen (z.B. Filler)
  • Asymmetrien nach Brust- oder anderen Operationen
  • Zu grosse oder zu kleine Brustimplantate
  • Schlechte Form oder Position der Implantate nach Brustvergrösserung
  • Kapselfibrose
  • Implantatversagen nach Brustvergrösserung
  • Brusterschlaffung durch körperliche Veränderungen (z.B. Schwangerschaft, Gewichtsverlust) oder nach Brustoperationen (z.B. sog. „Waterfall Deformity“ nach Brustvergrösserung)
  • Unbefriedigende Resultate nach Billig-Operationen im Ausland
 
Chirurgische Techniken

Bei Korrekturoperationen wird in jedem Fall die Technik individuell angepasst. Oft müssen verschiedene Techniken miteinander kombiniert werden. In der Planung muss auch die Technik der Erstoperation bzw. Erstbehandlung berücksichtigt werden. Hierzu sind frühere Operationsberichte oder eine Dokumentation der früheren Behandlung und/oder der angewendeten Substanzen sehr hilfreich. Speziell bei Brustimplantaten sind Informationen über Form, Grösse, Lage und Hersteller der Implantate wichtig.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten von Korrekturen ausschliesslich bei nachgewiesenem Krankheitswert. In diesen Fällen muss vorgängig zwingend eine Kostengutsprache ärztlich eingeholt werden. Die Behandlungskosten von kosmetisch unbefriedigenden Resultaten nach ästhetischen Eingriffen werden in der Regel nicht übernommen.